Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ – PDF-Download
§ 1 Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung
von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hundehotels LIEBLINGSPLATZ im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen: (1) Hundehotel bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes,
wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ verbleibt. (2)
Tagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und
abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ verbleibt.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung: (1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in
dem Hundehotel durch das Beratungsgespräch des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ eingehend
informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im
Betreuungsvertrag festgelegt. (2) Der Besuch des HUNDEHOTELS ist nur nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich. (3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung
sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter
trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Futter, Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter
etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht
das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer
Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei
Vertragsabschluss angegeben werden. (4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen
des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche
Verhaltensauffälligkeiten sind dem Hundehotel bei der Buchung mitzuteilen. (5) Das Hundehotel
LIEBLINGSPLATZ kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit
eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt im Hundehotel LIEBLINGSPLATZ
erklärt sich der Hundehalter einverstanden. (6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen
bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragspartner/-abschluss: (1) Vertragspartner ist das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ und der
Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden im
Folgenden bestellt, haftet er dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, auch wenn
LIEBLINGSPLATZ keine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. (2) Die Anmeldung des Hundes
kann persönlich, telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail erfolgen. (3) Das Hundehotel
LIEBLINGSPLATZ bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und
teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit. (4) Der
Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ gegebenen
Hundes kommt erst zustande, wenn das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ dem Kunden die Reservierung
bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten
innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten
vollständig zahlt. (5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden,
1 kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt. (6) Erfolgt die Zahlung verspätet,
stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten
Zahlung nur zustande, wenn das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ dem Kunden gegenüber bestätigt, den
Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum
nicht erfolgen, ist das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3
Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung vom
Hundehotel an den Kunden zu erstatten. (7) Hunde, die noch nicht im Hundehotel LIEBLINGSPLATZ
zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag im Hundehotel
angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch
und psychisch in der Lage ist. (8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des
Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ,
den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten
Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist
das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
§ 5 Leistungen: (1) Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundehotels an Dritte. (3) Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem
Hundehotel LIEBLINGSPLATZ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. (4) Die Preise können
vom Hundehotel LIEBLINGSPLATZ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen des Hundehotels oder der
Betreuungsdauer des Hundes wünscht und das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ dem zustimmt.
§ 6 Freier Auslauf: Während der vereinbarten Aufenthaltsdauer gewährleistet das Hundehotel dem
in die Obhut gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf den Indoor-, und oder
Outdoorflächen zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund
dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden
Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen
Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod: (1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in das
Hundehotel LIEBLINGSPLATZ, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden,
aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose,
Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen
gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen
notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird im
Hundehotel LIEBLINGSPLATZ hinterlegt. (2) Besitzt der in das Hundehotel gegebene Hund nicht die
aufgeführten Impfungen, ist das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ berechtigt, von dem
Betreuungssvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in
Höhe von 60 € (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich
zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ
übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in das Hundehotel außerdem, dass dieser
gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und
innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den
letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine
2 Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ
vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € (s. § 13) mit
den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen
gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ übernimmt hierfür keine
Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. (4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das
Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl.
bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Das
Hundehotel LIEBLINGSPLATZ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt
der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses
Hundes die dadurch entstandenen Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde
und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer
Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ keine
Haftung übernommen werden. (5) Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ übernimmt keine Garantie für
die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass
alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei
Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen
sollen. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit
der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den
Hundehalter übernommen. (6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit
Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen
Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird das Hundehotel einen
Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die
entstehenden Kosten dafür gehen in vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 Läufige Hündin: Der Hundehalter ist verpflichtet, das Hundehotel darüber zu informieren, dass
seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ
berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in
die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses
dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der
Hündin während der Aufenthaltszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten
gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§ 9 Haftung: (1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist
und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung
ist bei der Abgabe zu hinterlegen. (2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundehotels
LIEBLINGSPLATZ erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch
den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. (3) Die Haftung
des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen
Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ auf
1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht,
beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der
Inhaber des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hundehotels LIEBLINGSPLATZ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug,
Leinen, u. ä. übernimmt das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ keine Haftung.
§ 10 Vorzeitige Abholung: Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die das
Hundehotel LIEBLINGSPLATZ jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die
Kontaktperson wird durch das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ unverzüglich benachrichtigt, wenn bei
seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund
Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren
3 benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ
Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht.
Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die
Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
§ 11 Nichtabholung/Tierheim: Der Hundehalter verpflichtet sich, den in das Hundehotel gegebenen
Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird
der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, welches das Hundehotel aussucht, abgegeben. Die in
diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis
dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 10 Tage. Für jeden
zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz / Übernachtungssatz zu entrichten. Das Hundehotel
LIEBLINGSPLATZ behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn das
Hundehotel nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 Betriebsgelände: Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen
Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes des Hundehotels
LIEBLINGSPLATZ grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich
der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 13 Kundendaten: Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und
sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich
für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Das Hundehotel
LIEBLINGSPLATZ behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der
Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien
durch das Hundehotel auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§ 14 Bilder und Videos: Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ nutzt erstellte Bilder und Videos für
Internetauftritte und Statusmeldungen an die Hundehalter über ihre Tiere. Die im Hundehotel
entstanden Aufnahmen sind Eigentum des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ. Alle Rechte am Bild besitzt
das Hundehotel.,
§ 15 Stornierung: Stornierungen des gebuchten Aufenthalts sind bis 30 Tage vor der Buchung
kostenfrei. Bei Stornierungen von über 14 Tagen vor Aufenthaltsantritt fallen 50% der
Buchungskosten an. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor der Buchung wird der komplette
Buchungsbetrag fällig.
§ 16 Ablehnungsrecht: Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen
und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 17 Schlussbestimmungen: Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser
Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im
Übrigen wirksam. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ und der Kunde werden die nichtige Bestimmung
durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der
Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.
Stand: 17. Dezember 2024